Einfach und effektiv helfen mit - Einkaufs-Spenden ...
Werden Sie Pate/Patin ...
Alle Dokumente für Adoptant*in, Pflegestellen oder Mitgliedschaft ...
Skip to content
  • Facebook
  • Instagram
  • Google
  • WhatsApp
  • E-Mail
Datenschutzerklärung Cookie-Richtlinie
Toggle header
Dog's last chance e.V.

"Gemeinsam für die, die keine Stimme haben!"

  • TIERSCHUTZ mit Herz und Hingabe – DOGS LAST CHANCE e.V.
  • GERETTETE HUNDE SUCHEN liebevolle Menschen
    • Hunde NOTFELLCHEN mit HANDICAP 🆘 – Hunde aus Tierheimen, die DRINGEND HILFE brauchen
    • Hunde in DEUTSCHLAND 🇩🇪 – unsere Hunde auf PFLEGESTELLEN zur VERMITTLUNG
    • Hunde in SPANIEN 🇪🇸 – unsere Tierschutz-Hunde zur VERMITTLUNG
    • Hunde in PORTUGAL 🇵🇹 – unsere Tierschutz-Hunde zur VERMITTLUNG
    • HUNDETRANSPORT aus Spanien/Portugal: ABLAUF & HALTESTELLEN
  • Dog’s Last Chance-TEAM & Ehrenamt – Die Menschen hinter der Rettung
    • MITGLIED werden im Tierschutzverein – gemeinsam Hunde retten
  • KONTAKT zum Tierschutzverein – wir sind für dich da!
VEREINSSATZUNG – Dog’s Last Chance e.V.

VEREINSSATZUNG – Dog’s Last Chance e.V.

– Grundlage unserer verantwortungsvollen Hundevermittlung, transparent im Tierschutz

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „DOG’s LAST CHANCE e.V. – Tierschutzverein zur Vermittlung von Hunden aus Südeuropa“.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in 78166 Donaueschingen-Neudingen.
  3. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Freiburg unter der Registernummer VR 703563 eingetragen.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist der Tierschutz im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO. insbesondere die Rettung, Versorgung, Vermittlung und der Schutz von in Not geratenen Tieren, vor allem Hunden.
    Der Verein engagiert sich für ausgesetzte, misshandelte, behinderte, alte, junge, hilflose oder vom Tode bedrohte Tiere im In- und Ausland, mit Schwerpunkt auf Südeuropa (Spanien/Portugal).
  2. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    • Vorstellung und Vermittlung von Tieren über die Vereinswebsite, soziale Medien, Anzeigen und Aushänge.
    • Übernahme von Hunden aus Tierheimen und Tötungsstationen in geeignete Pflege- oder Endstellen.
    • Pflegerische und tierärztliche Betreuung, ggf. Resozialisierung traumatisierter Tiere.
    • Kooperation mit Tierheimen, Gnadenhöfen und anderen Tierschutzorganisationen.
    • Organisation und Durchführung von Vor- und Nachkontrollen.
    • Unterstützung und Förderung von Kastrationsprojekten.
    • Sammlung von Geld- und Sachspenden, Patenschaften und Sponsoringprojekten.
    • Organisation von Transporten und Flugpatenschaften.
    • Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über Missstände und Förderung des Tierschutzgedankens.
    • Beratung und Unterstützung bei Adoptionen und Tierhaltung.
    • Maßnahmen gegen nicht artgerechte Haltung und Tierquälerei sowie Anregung strafrechtlicher Verfolgung bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.
  3. Der Verein ist konfessionell, politisch und weltanschaulich neutral und bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).
  2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
  5. Es darf keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  6. Alle Vereinsämter sind ehrenamtlich tätig. Erstattet werden nachgewiesene Aufwendungen (z. B. Tierarztkosten). Der Vorstand kann im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins eine Vergütung nach § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) beschließen.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
  2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit aufgrund eines schriftlichen Antrags.
  3. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.
  4. Gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrags steht dem Antragsteller kein Rechtsmittel zu.
  5. Voraussetzung ist die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags.
  6. Die Mitgliederversammlung kann Ehrenmitglieder ernennen; diese sind beitragsfrei.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch:
    • Austritt,
    • Ausschluss,
    • Tod oder Verlust der Rechtsfähigkeit.
    • Der Austritt ist schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand zu erklären.
  2. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes mit 2/3-Mehrheit ausgeschlossen werden, wenn es:
    • den Vereinszielen schadet,
    • gegen die Satzung oder Beschlüsse verstößt,
    • dem Verein schadet oder den Frieden stört,
    • trotz zweimaliger Mahnung den Beitrag nicht zahlt, der Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen und wird sofort wirksam.

§ 6 Mitgliedsbeiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31. März eines Jahres zu entrichten.
  2. Die Höhe des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
  3. In Härtefällen kann der Vorstand den Beitrag stunden oder erlassen.
  4. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied hat das Recht, an der Willensbildung des Vereins teilzunehmen, Anträge zu stellen und abzustimmen.
  2. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Eine Vollmacht zur Stimmabgabe ist schriftlich zulässig.
  3. Die Mitglieder verpflichten sich, den Vereinszweck aktiv zu fördern und Handlungen zu unterlassen, die dem Verein schaden.
  4. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Eine jährliche Versammlung ist möglich.

§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  1. der Vorstand,
  2. die Mitgliederversammlung,
  3. ggf. die Kassenprüfer.

(1) Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus:
    • der/dem Vorsitzenden,
    • der/dem stellvertretenden Vorsitzenden,
    • der/dem Schriftführer/in.
  • Der Verein wird durch jedes dieser Vorstandsmitglieder allein vertreten (§ 26 BGB).
  • Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
  • Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, kann der verbleibende Vorstand kommissarisch Ersatz bis zur nächsten Mitgliederversammlung bestimmen.
  • Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

Beschlussfähigkeit und Abstimmung im Vorstand:

  • Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
  • Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
  • Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.
  • Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren (z. B. per E-Mail oder Telefonkonferenz) gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder zustimmen.

Kassenführung und Kassenprüfung:

  • Die Kassenführung obliegt einem vom Vorstand benannten Kassenwart.
  • Die Kassenprüfer (mind. zwei, keine Vorstandsmitglieder) werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt und prüfen jährlich die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung.

§ 9 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
  2. Sie wird vom Vorstand mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
  3. Die Ladungsfrist beginnt am Tag der Absendung der Einladung.
    Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene Adresse oder E-Mail-Adresse gerichtet wurde.
  4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn:
    – das Vereinsinteresse es erfordert oder ‘
    – mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich beantragt.
  5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
  6. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit Gesetz oder Satzung nichts anderes bestimmen.
  7. Satzungsänderungen und Vereinsauflösungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
  8. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das von Versammlungsleiter/in und Schriftführer/in zu unterzeichnen ist.
  9. Wahlen können offen oder geheim erfolgen; auf Antrag von 1/10 der anwesenden Mitglieder ist geheim zu wählen.

§ 10 Datenschutz

  1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des BDSG.
  2. Die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der Vereinszwecke.
  3. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlich ist.
  4. Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.
  5. Mitglieder erklären mit ihrem Beitritt ihr Einverständnis zur Veröffentlichung von Fotos, Namen und Beiträgen im Rahmen der Vereinsarbeit (Website, Presse, soziale Medien).

§ 11 Auflösung / Liquidation

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den
    Trägerverein des Kreistierheimes im Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. (VR 610638),
    der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne des Tierschutzes zu verwenden hat.
  3. Die Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt der Auflösung amtierenden Vorstandsmitglieder, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.

§ 12 Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem Zweck der Satzung am nächsten kommt.


Diese Satzung entspricht den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der Abgabenordnung (AO) und den üblichen Standards für gemeinnützige eingetragene Vereine (§§ 21–79 BGB, §§ 51–68 AO).


  • Kontaktformular
  • E-Mail
  • WhatsApp
16. August 2023

Suche

Searching is in progress

HELFEN – SPENDEN – LEBEN RETTEN!

  • Hilfe, die ankommt: SPENDEN und mehr für gerettete Hunde
  • Einfach SPENDEN BEIM EINKAUFEN: Unterstütze uns mit jedem Kauf
    • MITGLIED werden im Tierschutzverein – gemeinsam Hunde retten
    • PATENSCHAFT für Tierschutz-Hunde – nachhaltig helfen
    • Hunde ADOPTION: So funktioniert unsere VERMITTLUNG
    • PFLEGESTELLE für Tierschutz-Hunde werden – ein Zuhause auf Zeit

SPENDENKONTO:

Sparkasse Schwarzwald-Baar
BIC: SOLADES1VSS
IBAN: DE15694500650151081610

paypal.me/DLCEV

– Jeder Pfotenabdruck, den du hinterlässt, macht die Welt ein Stück besser!
Danke, dass du ein Herz für Tiere hast!

Zu vermittelnde Hunde (sortiert)

  • Diverse Rassen und Mischlinge
  • Galga/Galgo Español
  • Podenca/Podenco
  • Welpen
  • Hündin
  • Rüde
  • Vermittlungen aus Spanien
  • Vermittlungen aus Portugal

Unsere Hunde erzählen – Happy Ends und stille Abschiede

  • ZUHAUSE GEFUNDEN – Die Erfolgsgeschichten unserer Fellnasen!
  • Gerettet, geliebt, verloren: Unsere Fellnasen im Regenbogenland 🌈
Neue Kommentare, frische Gedanken – immer im Gespräch!
  1. Lea Fr. zu Happy End für Pincho: Galgo-Podenco-Mischling kämpft sich zurück ins Leben9. Mai 2025

    Wir sind unendlich stolz, nun auch Pincho ein wunderschönes neues zu Hause für Immer geben zu dürfen♥

  2. Kathrin Witt-Schielack zu Pepino, der zuckersüße Chihuahua, findet die Familie fürs Leben15. März 2025

    Du bist unser kleines Weihnachtsmäuschen! Am 26.12.24 - ich weiß es noch - hab ich dich entdeckt und war sofort…

  3. Ute Bernhard zu Pepper ist angekommen – vom Notfallhund zum Familienmitglied26. Februar 2025

    Ja Pepper, der jetzt Sammy heißt, ist jetzt angekommen. Wir und unsere gesamtes Rudel lieben ihn., wir möchten ihn nicht…

  4. Mona Weber zu SOFIE`s Weg zum Glück19. Mai 2024

    Vielen Dank euch allen !!!

  5. Sarah zu SOFIE`s Weg zum Glück23. November 2023

    Liebe Isabell, liebe Sophie, Schön, dass ihr euch gefunden habt, ihr seid so ein nettes Team ist immer schön euch…

  6. Sarah zu SOFIE`s Weg zum Glück23. November 2023

    Liebe Isabell, es ist ein großes Glück Sophie und dich kennengelernt zu haben auf unserem Spazierweg, Pixie und ich haben…


HEIDEMARIE KRÜTZFELDT

1. Vorstand
Sumpfohrenerstr. 1
78166 Donaueschingen

Mobil: 0176 72174897
Festnetz: 0771 62229


rescue@dogslastchance.eu

SPENDENKONTO:

Sparkasse Schwarzwald-Baar
BIC: SOLADES1VSS
IBAN: DE15694500650151081610

paypal.me/DLCEV

Transparenz, die zählt…

  • IMPRESSUM und DATENSCHUTZ
  • AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • VEREINSSATZUNG – Dog’s Last Chance e.V.

  • Facebook
  • Instagram
  • Google
  • WhatsApp
  • E-Mail
Copyright ©Dog's last chance e.V. 2023
  • Kale by LyraThemes.com.